
Faktenfindung beendet? Aus unserer Sicht zu früh.
Datum
August 31, 2026
Das Nationalparkforum hat Fragen beantwortet und einige Missverständnisse ausgeräumt. Das erkennen wir an. Aber wer daraus jetzt den Schluss zieht, die Faktenfindung sei beendet und die Grundlage für eine Entscheidung liege vollständig auf dem Tisch, geht aus unserer Sicht zu weit.
Ein Schlussstrich – obwohl wichtige Entscheidungen erst später fallen
Landrat Andreas Müller hat das Forum zum „Schlussstrich unter der Faktenfindungsphase“ erklärt.
Diesen Schlussstrich halten wir für verfrüht.
Denn gleichzeitig zeigen die veröffentlichten Informationen des Kreises, dass wesentliche Elemente eines möglichen Nationalparks erst in einem späteren Ausweisungs- und Planungsverfahren konkret festgelegt würden: die Zonierung, Nationalpark- und Wegeplan, die Personalstärke, Standort und Kosten eines möglichen Nationalparkzentrums und Teile der touristischen Infrastruktur. Selbst zusätzliche Besucherzahlen lassen sich nach Angaben des Kreises derzeit nicht belastbar prognostizieren.
Natürlich kann vor einer politischen Grundsatzentscheidung nicht jede Detailfrage bis auf die letzte Wegemarkierung geklärt sein.
Aber dann muss klar gesagt werden, was heute wirklich feststeht – und was nicht.
Eine politische Zusage ist keine Rechtsnorm. Eine Prognose ist kein Nachweis. Und ein Lösungsansatz ist noch keine abschließend geregelte Lösung.
Gerade bei den erhofften wirtschaftlichen und touristischen Chancen wurde auf dem Forum vielfach über Möglichkeiten gesprochen: Ein Nationalpark kann Tourismus stärken, kann neue Impulse auslösen, kann zum Standortfaktor werden.
Das ist legitim. Zukunft lässt sich nicht garantieren.
Aber dann dürfen Chancen nicht als Tatsachen behandelt werden, während von der kritischen Seite für jedes Risiko der endgültige Beweis verlangt wird.
Für beide Seiten muss derselbe Maßstab gelten.
Viele Fachleute – aber wo war die Gegenrede?
Auch die Gestaltung des Forums sehen wir kritisch.
Im zentralen Bühnenprogramm standen Landrat und Umweltminister ebenso wie Stimmen aus Nationalparkpraxis, Tourismus und Naturschutz. Chancen eines Nationalparks – von Artenvielfalt über Besucherzahlen bis zur Regionalentwicklung – bekamen viel Raum.
Eine vergleichbare kritische Perspektive aus Wirtschaft, Forstwirtschaft oder anderen Teilen der regionalen Debatte war auf dieser Bühne nicht vertreten.
Erst anschließend konnten sich die Besucher auf fünf Expertentische verteilen und dort Fragen stellen.
Aber es war keine öffentliche Abwägung auf Augenhöhe.
Wer einen ergebnisoffenen Prozess für sich beansprucht und am Ende Chancen gegen Risiken abwägen will, sollte genau diese Abwägung auch sichtbar stattfinden lassen: Befürworter und Kritiker auf derselben Bühne, vor demselben Publikum und zu denselben Fragen.
Die aktuelle Medienlage zeigt inzwischen, dass diese Wahrnehmung von mangelnder Ausgewogenheit nicht nur aus dem kritischen Lager kommt. Auch in der regionalen Berichterstattung wird die Frage nach der Unabhängigkeit des Formats und nach einer externen Prüfung ausdrücklich aufgeworfen.
Vor dem 13. November sollte deshalb noch eine öffentliche Debatte stattfinden, in der beide Seiten tatsächlich miteinander und nicht nacheinander sprechen.
Was kostet der Nationalpark wirklich?
Besonders deutlich wird die Lücke bei den Kosten.
Minister Krischer verwies darauf, dass durch die mögliche Überführung bestehender Forstbeschäftigter in eine Nationalparkverwaltung zunächst keine unmittelbaren zusätzlichen Personalkosten entstehen müssten.
Das kann ein Teil der Antwort sein.
Es ist aber noch lange nicht die ganze Rechnung.
Denn ein Nationalpark besteht nicht nur aus einer Verwaltung.
Was kosten ein mögliches Nationalparkzentrum, Nationalparktore, Wege und Besucherlenkung? Welche Investitionen wären für Verkehr, Parkplätze oder touristische Infrastruktur erforderlich? Welche laufenden Kosten entstehen für Ranger, Monitoring, Umweltbildung, Verkehrssicherung und Management? Und wer trägt welche dieser Kosten?
Die allgemeine Studienlage zeigt, dass bei Nationalparks öffentliche Kosten in sehr unterschiedlichen Bereichen entstehen können. Gerade deshalb muss zwischen Verwaltung, laufendem Betrieb, Infrastruktur und regionalen Folgekosten sauber unterschieden werden.
Für Siegen-Wittgenstein fehlt weiterhin eine solche Gesamtbetrachtung.
Und genauso wenig reicht es auf der anderen Seite, mögliche touristische Umsätze aus bestehenden Nationalparks auf den Rothaarkamm zu übertragen. Die wirtschaftlichen Effekte hängen stark von Lage, Größe, Infrastruktur, vorhandener Tourismusstruktur und weiteren regionalen Bedingungen ab. Eine direkte Übertragung von Eifel-Zahlen auf den Rothaarkamm ist methodisch nicht gedeckt.
Deshalb lautet unsere Forderung nicht: Rechnen wir den Nationalpark schlecht.
Sondern:
Rechnen wir ihn vollständig.
Was kostet er? Was bringt er zusätzlich? Welche bestehende Wertschöpfung verändert sich? Welche Investitionen sind notwendig? Und welchen zusätzlichen Natur- und Klimaschutznutzen bringt ein Nationalpark gegenüber dem Schutz, der auf Teilen der Fläche bereits heute besteht?
Nicht Zahlen aus anderen Regionen.
Eine belastbare Betrachtung für Siegen-Wittgenstein.
Ein „Vetorecht“ für die Kommunen – aber wer entscheidet wirklich?
Ein weiterer Punkt verdient genaueres Hinsehen.
Umweltminister Oliver Krischer verwies beim Forum auf ein kommunales Vetorecht nach dem Vorbild des Nationalparks Eifel.
Das klingt zunächst nach einer starken Absicherung der kommunalen Interessen.
„Vetorecht“ klingt nach Stoppschild. Nach: Bis hierhin und nicht weiter, wenn die Kommunen Nein sagen.
Genau deshalb ist entscheidend, wie dieses Recht tatsächlich ausgestaltet wäre.
Beim Eifel-Modell besteht zwar ein Vetorecht des Kommunalen Nationalparkausschusses bei Grundsatzfragen und langfristigen Planungen. Es ist aber kein uneingeschränktes Letztentscheidungsrecht: Kommt keine Einigung zustande, kann am Ende das Land entscheiden. Die amtliche Begründung spricht deshalb von einem „aufschiebenden Vetorecht“.
Das ist kein sprachliches Detail.
Es macht einen erheblichen Unterschied, ob Kommunen eine Entscheidung endgültig stoppen können – oder ob sie sie zunächst nur aufhalten und zur erneuten Beratung zwingen können.
Deshalb wollen wir vor der Kreistagsentscheidung konkret wissen:
Welches Modell ist für den Rothaarkamm vorgesehen? Für welche Entscheidungen gilt das Vetorecht? Wie wird der Ausschuss besetzt? Und vor allem: Wer hat das letzte Wort, wenn Kommunen und Land sich nicht einigen?
Wenn kommunale Mitsprache als Argument für eine Zustimmung genannt wird, sollte ihre tatsächliche Reichweite vor dieser Zustimmung klar und verbindlich feststehen.
Wer prüft eigentlich die Faktenfinder?
Damit kommen wir zu einem grundsätzlichen Punkt.
Kreis und Land organisieren und steuern den Beteiligungs- und Faktenfindungsprozess. Die eingebundenen Fach- und Arbeitsgruppen liefern ihre Einschätzungen, der Kreis bündelt und veröffentlicht die Antworten – und schließlich wird diese Faktenfindungsphase für abgeschlossen erklärt.
Das macht die Ergebnisse nicht falsch.
Aber gerade in einer derart polarisierten Debatte reicht es aus unserer Sicht nicht, nur darauf zu vertrauen, dass jede Seite die vorhandenen Ergebnisse so interpretiert, wie sie zur eigenen Position passen.
Deshalb schlagen wir einen unabhängigen, transparenten Faktencheck der zentralen Streitfragen vor.
Was ist belegt? Was ist Prognose? Was ist politische Zusage? Was ist bereits verbindlich geregelt? Was wird erst später entschieden? Und wo fehlt schlicht noch eine belastbare Grundlage?
Wenn die bisherige Faktenfindung so tragfähig ist, wie jetzt dargestellt wird, sollte eine unabhängige Prüfung kein Problem sein.
„Breite Unterstützung“ – aber wer stellt sie fest?
Besonders bemerkenswert war außerdem eine Aussage von Minister Krischer: Ein Nationalpark müsse in der Region breit getragen werden.
Diesen Maßstab teilen wir ausdrücklich.
Aber dann folgt daraus eine einfache Frage:
Wie wird diese breite Unterstützung eigentlich festgestellt?
Das ist keine Nebensache.
Bereits die Entscheidung von 2024 wurde wesentlich damit begründet, dass eine breite Unterstützung in den betroffenen Kommunen, gesellschaftlichen Gruppen und in der Bevölkerung nicht erkennbar war. Auch das Grundsatzpapier für den jetzigen Prozess sieht ausdrücklich vor, auf eine Nationalparkausweisung zu verzichten, wenn keine ausreichende Akzeptanz vorhanden ist und diese auch absehbar nicht hergestellt werden kann.
Dann muss vor der Entscheidung aber auch transparent sein, was „breite Unterstützung“ konkret bedeutet.
Ein voller Veranstaltungssaal ist keine repräsentative Befragung. Applaus ist keine Abstimmung. Und eine wahrgenommene Mehrheit bei einem einzelnen Forum sagt nichts Belastbares darüber aus, wie ein ganzer Kreis denkt.
Sind die Voten der betroffenen Kommunen entscheidend? Die Mehrheit im Kreistag? Eine repräsentative Befragung der Bevölkerung? Oder am Ende eine politische Gesamteinschätzung?
Wer breite Akzeptanz zur Voraussetzung erklärt, muss auch sagen, woran er sie erkennt.
Unser Fazit: Für eine Entscheidung reicht es nicht.
Nach der Auswertung des Forums kommen wir zu einem klaren Ergebnis: Die Grundlage reicht aus unserer Sicht weiterhin nicht für eine verantwortbare Bewerbung.
Zu viele entscheidende Ausgestaltungen sollen erst später konkret werden. Eine unabhängige wirtschaftliche Gesamtbewertung für Siegen-Wittgenstein fehlt. Die kritische Seite war auf der zentralen Bühne nicht angemessen vertreten. Beim kommunalen Vetorecht ist die tatsächliche Entscheidungsmacht noch nicht klar. Und selbst die vom Umweltminister geforderte breite regionale Unterstützung hat bislang keinen erkennbaren Maßstab.
Deshalb erwarten wir vor dem 13. November:
Ein Schlussstrich auf dem Ablaufplan ist noch kein Schlussstrich unter den offenen Fragen.
Eine Entscheidung, die Siegen-Wittgenstein über Jahrzehnte prägen kann, sollte nicht deshalb getroffen werden, weil ein Verfahren formal seine nächste Phase erreicht hat.
Sie sollte getroffen werden, wenn die Grundlage trägt.
Erst klären, dann entscheiden.
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